geänderte AGB ab 01.01.2023

Warum ändern wir die AGB?

 – Eine Vorgabe aus dem Bundesministerium für Finanzen  

 

Welche Systeme sind betroffen?  

Alle Systeme der Kunden, deren
– Firmensitz in Deutschland liegt und
– an die wir auch in Deutschland fakturieren und
– Serviceschein ab dem 01.01.2023 gilt und
– Serviceschein nach dem 01.01.2023 unterschrieben wird.
Vollwartungsverträge werden im Kopf des Servicescheins deutlich sichtbar zu erkennen sein. 

  

Was ändern wir in den AGB?

 – Umstellung auf Vollwartungsverträge
–  Kleine redaktionelle Änderungen 

 

Was ändert sich für mich als Kunde? 

Sie erhalten mehr Service für das gleiche Geld.
Im Vollwartungsvertrag ist neben dem bisherigen Incident-basierten Service auch eine Instandhaltungskomponente integriert.
D.h. unsere Techniker werden sich bei Besuchen proaktiv auch die anderen Systeme ansehen, um evtl. zukünftige Fehler im Vorfeld bereits zu vermeiden.  

 

Diese Änderungen sind in den neuen AGB eingearbeitet, daher müssen wir diese neuen AGB auch zum 01.01.2023 in Kraft setzen.

 

 

 

Für weitere Informationen finden Sie hier einen Artikel von ChannelPartner zum Thema der Änderungen zu Garantieverlängerungen.

Sprechen Sie bitte auch den für Ihr Unternehmen zuständigen Vertriebskollegen an.